Unnötige Ausnahmen beim Biotopschutz
Das Parlament hat die Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass abgeschlossen. Das Fazit fĂŒr den Biotopschutz ist durchzogen.
Die gute Nachricht zuerst: Der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung vor neuen Energieanlagen bleibt bestehen. Unser Einsatz in den letzten Monaten hat sich also gelohnt!
Die schlechte Nachricht: Das Parlament hat Ausnahmen beschlossen. Doch es ist ziemlich komplex. Rollen wir also die ganze Geschichte nochmals kurz auf.
Der «Energie-Mantelerlass»
Der Biotopschutz kam vor einem Jahr unter Druck, als der StĂ€nderat bei der Debatte zur Stromsicherheit einen unĂŒberlegten Entscheid traf. Im Rahmen des sogenannten Energie-Mantelerlasses entschied er vorschnell, Biotope von nationaler Bedeutung fĂŒr den Bau von neuen Stromproduktionsanlagen freizugeben.
Dabei sind nur gerade 2 Prozent der Schweizer LandesflĂ€che solche Biotope von nationaler Bedeutung. Dazu gehören die wilde Natur in der Greina-Hochebene, im Val Roseg, im Maderanertal oder im Zinalgebiet. Sie sind das Herz der Schweizer Natur. Denn sie bieten fĂŒr viele Tiere und Pflanzen die letzte Heimat in unserem Land.
Dementsprechend gross war der Widerstand. Der Nationalrat korrigierte zunĂ€chst den Entscheid und wollte den Bau neuer Anlagen zur Stromproduktion in diesen Gebieten weiterhin ausschliessen. Die ĂŒbrigen 98% der Schweizer LandesflĂ€che bieten denn auch genug Platz fĂŒr die Stromproduktion, ohne dass unersetzbare LebensrĂ€ume fĂŒr immer zerstört werden.
Ausnahmen beim Biotopschutz
Es folgte ein Hin und Her zwischen den RĂ€ten mit immer wieder neuen Angriffen auf den Biotopschutz. Es ging insbesondere um die sogenannten Auen â die RegenwĂ€lder Europas, die rund 0,7 Prozent der LandesflĂ€che ausmachen. Der StĂ€nderat wollte sie zwar nicht mehr verbauen, aber zum Beispiel ermöglichen, ihnen das Wasser abzugraben.
Am Ende hat sich das Parlament auf gewisse Ausnahmebestimmungen geeinigt. So sind kĂŒnftig InteressenabwĂ€gungen möglich, wenn eine neue Anlage ausserhalb und die Restwasserstrecke innerhalb eines Biotops liegt. Das bedeutet, dass fĂŒr die Energieproduktion unter UmstĂ€nden Wasser aus den Auengebieten abgeleitet werden kann, obwohl ihre vielfĂ€ltigen Funktionen gerade vom Wasser abhĂ€ngen. Immerhin wurde in der Debatte mehrfach betont, dass diese neue Ausnahme den Biotopschutz nicht schwĂ€chen soll.
Und jetzt?
Unter dem Strich heisst das: Wichtige Grundfesten des Biotopschutzes konnten erhalten werden. Das Parlament nimmt das Artensterben in der Schweiz aber noch immer viel zu wenig ernst. Selbst der Erhalt unersetzlicher LebensrÀume mit einzigartiger Artenvielfalt steht immer wieder zur Debatte.
Wir unterstĂŒtzen eine Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Wir werden dafĂŒr die Umsetzung des Energie-Mantelerlasses sehr genau verfolgen. Wir setzen uns ein, dass die Auswirkungen auf die Natur möglichst gering ausfallen und Zusicherungen, die das Parlament gemacht hat, eingehalten werden.
Denn RĂŒckschritte beim Naturschutz gefĂ€hrden unsere Lebensgrundlagen. Stattdessen mĂŒssen die Bestrebungen fĂŒr die Natur dringend verstĂ€rkt werden.
Wenn auch du den Erhalt der artenreichsten LebensrĂ€ume stĂ€rken willst, dann kannst du am 22. Oktober einen wertvollen Beitrag leisten: WĂ€hle umweltfreundliche Politikerinnen und Politiker! Wer sich dabei fĂŒr die Natur einsetzt, zeigt das Umweltrating der Umweltallianz.